Welchen Bootsführerschein brauche ich?
Boote bis 15 PS Motorisierung sind in Deutschland fast überall führerscheinfrei. Wo und wann man dennoch eine gültige Lizenz benötigt, erfahren Sie in unserem Ratgeber
Wer auf deutschen Gewässern ein Motor- oder Segelboot legal bewegen möchte, braucht in vielen Fällen keinen Befähigungsnachweis, womit der Zugang zum Wassersport sehr vereinfacht wird. Ein Führerschein wird erst dann fällig, wenn es um Boote mit einer Motorisierung von mehr als 11,03 KW oder 15 PS geht. Ausgenommen davon sind Rhein, Bodensee und Abschnitte der Spree in Berlin. Am Bodensee gibt es ein generelles Patent, der Rhein kann mit Booten bis 20 Meter mit dem normalen Binnenschein befahren werden, bis 5 PS auch ganz ohne Lizenz. Die führerscheinfreie 5-PS-Obergrenze gilt auch am Bodensee.

Wer ein großes Motorboot führen will, braucht einen Führerschein. Doch es gibt auch zahlreiche andere Alternativen, bei denen man ohne Lizenz aufs Wasser kann. Foto: boats.com/Dieter Wanke
Langsame und familienfreundliche Hausboote, wie die von uns getestete Le Boat Horizon, dürfen wie auf vielen europäischen Binnengewässern auch in Deutschland bei Charterunternehmen angemietet und ohne Schein gefahren werden, doch nur auf bestimmten Revieren. Dazu gehören Teile der herrlichen Mecklenburgischen Seenplatte, aber auch der Brandenburger oder Potsdamer Havel, die Peene und andere Gewässer. Hier eine aktuelle Übersicht. Inzwischen können über 700 Kilometer Wasserstraßen und Binnengewässer innerhalb Deutschlands sogar mit stattlichen Charteryachten, wie der Jetten 41 AC ohne Führerschein befahren werden. Hinweis: Vor Antritt jeder Charterfahrt genügt eine Einweisung durch das Unternehmen, doch dabei handelt es sich nicht um einen Führerschein, auch wenn sich die irreführende Bezeichnung „Charterschein“ für die Prozedur durchgesetzt hat.
Was Sie über Bootsführerscheine wissen müssen
- In Deutschland sind Boote mit einer Motorisierung von bis zu 11,03 KW (15 PS) führerscheinfrei
- Zur Zeit können in Deutschland etwa 700 km Wasserstraßen bzw. gewisse Binnenreviere von Charterbooten ohne Schein befahren werden
- Maximale Länge ist 20 Meter auf Binnengewässern, frei an der Küste
- Wer mit mehr als 15 PS unter der Motorhaube unbeschränkt fahren möchte, muss den Sportbootführerschein See (SBF See) und/oder Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) erwerben
- Zur legalen Bedienung eines Funkgerätes schreibt der Gesetzgeber ein Funkzertifikat vor
- Im Ausland werden deutsche Scheine in der Regel anerkannt, doch es gibt Sonderregelungen, die sich ändern können
- Ausnahmen gelten am Rhein, am Bodensee, auf der Spree in Berlin und privaten Gewässern
Wer mit einem eigenen schwimmenden Untersatz starten möchte, ohne für eine Fahrerlaubnis büffeln zu müssen, für den gelten seit Herbst 2012 deutlich verbesserte Höchstgrenzen bei der Motorisierung. Für Boote mit Motoren von bis zu 11,03 kW (15 PS) ist in fast allen Binnenrevieren Deutschlands sowie auch an der Küste kein Führerschein mehr erforderlich. Richtig schnell ist man da schon mit einem Schlauchboot, wie dem Mercury 320 Sport Enduro unterwegs. Gleitfahrt erreicht man sogar mit der leichten und preiswerten Remus 450. Wer mehr Platz benötigt, kann auch aus größeren Booten wählen, wie zum Beispiel der Galia 570 Open. Ebenfalls interssant für scheinloses Vergnügen wäre ein flotter Bowrider wie die Quicksilver Activ 455 Open. Die Länge der Yacht spielt dabei an der Küste keine Rolle, im Binnenbereich sind nach neuer Regelung jetzt 20 Meter das Maximum. Das Mindestalter war bisher auf 16 Jahre beschränkt, aber in der aktuellen Neuregelung fiel auch diese Grenze, ein Mindestalter gibt es also nicht mehr.

Die Galia 485 Cruiser ist ein richtiges Motorboot, das mit einem 15-PS Außenborder ohne Schein zu fahren ist. Foto: boats.com/Dieter Wanke
In dieser Leistungsklasse gibt es schon sehr stattliche Segelyachten, um die zehn Meter Länge, wie die Hanse 315 und kleinere Kajütkreuzer für Binnengewässer, wie beispielsweise die der Galia 485 Cruiser, die innerhalb dieser Leistungsklasse liegen und ohne Führerschein gefahren werden dürfen. Doch Vorsicht! Es gibt auch Ausnahmen, zum Beispiel den Rhein oder den Bodensee, auf denen die führerscheinfreie Obergrenze bei 3,68 kW (5 PS) bleibt. Gleiches gilt für Gewässer im europäischen Ausland, die eine Person mit dauerhaftem ersten Wohnsitz in Deutschland befahren möchte. Die Urlaubsfahrt an der italienischen Adria mit dem eignen 15-PS-Flitzer ist ohne Führerschein nicht legal, was nicht nur für Uneingeweihte verwirrend ist. Die Führerscheinfreiheit bis 15 PS gilt nur für deutsche Gewässer.

Auch die Hanse 315, eine 9-Meter-Segelyacht, fällt noch in die Kategorie führerscheinfrei.
Mehr Möglichkeiten durch Scheine
Wer sich für Boote begeistert, die über diesen Leistungsgrenzen liegen oder überall frei auch leistungsstarke Charteryachten, wie eine Bavaria Sport 360 oder Sealine C 330 mieten möchte, muss für Binnen- oder Küstengewässer einen der beiden amtlichen Führerscheine erwerben. Erst im Mai 2017 trat dazu die neue Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) in Kraft, die die bisherigen „Binnen“- und „See“-Scheine in ein Papier mit zwei Kategorien zusammenfasst. Außer dem Zusammenfassen der Verordnungen ändern sich nur Kleinigkeiten. Wichtigste Neuerungen: Auf Binnenschifffahrtsstraßen dürfen nun Boote mit bis zu 20 Metern Länge gefahren werden. Auf dem Rhein bleibt es aber aufgrund internationaler Abkommen bei den bisher erlaubten 15 Metern. Ab Januar 2018 wird der Schein in Scheckkartengröße als Plastikkärtchen ausgestellt, dort sind dann die jeweiligen Fahrtgebiete „Binnenschifffahrtsstraßen“ und/oder „Seeschifffahrtsstraßen“ eingetragen. Alte Scheine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Auf Wunsch wird Inhabern älterer Scheine auch das neue Dokument ausgestellt, erforderlich ist das aber nicht.

Soll aber ein stärker motorisiertes Boot, wie diese Bavaria Sport 360 gefahren werden sind die entsprechenden Sportbootführerscheine für See und/oder Binnenreviere zu erwerben. Foto: boats.com/Dieter Wanke
Wer öfter mal chartern will, sollte irgendwann auch über den Führerschein nachdenken, denn auch ein Charterschein ist mit Kosten verbunden und muss jedes Mal neu erworben werden. Der Führerschein ist in der Regel schnell gemacht, kostet nicht viel und man lernt Wertvolles dazu. Der Preis hängt davon ab, ob der Kurs bei einer kommerziellen Fahrschule, einem Verein, oder einer Hochschule belegt wird und setzt sich in der Regel aus Kursgebühren, Fahrstunden und Prüfgebühren zusammen. Je nach Schein und Umständen reicht die Kostenskala von unter 500 bis ungefähr unter 1000 Euro. Dass ohne die Prüfung nicht alle Reviere befahren werden dürfen, hat gute Gründe. Der Rhein ist aufgrund der dichten Berufsschifffahrt bei den Sonderregelungen nicht enthalten, denn Unsicherheiten oder gar Unkenntnis der Regeln könne hier sehr schnell gravierende Folgen haben. Eine Kollision mit einem Frachter oder Tanker kann für die Beteiligten und die Umwelt katastrophal enden. Und nicht zu vergessen: Wer die amtlichen Führerscheine erworben hat, kann schließlich sein ganzes Leben lang alle Gewässer mit Sportbooten befahren.

Schippern am Fluss: Wer eine Motoryacht, wie diese Jetten 41 AC chartert, darf auch ohne Schein fahren, trotzdem der Motor stärker ist als 15 PS. Foto: boats.com/Dieter Wanke
Anders die Sachlage am Bodensee: Der Betrieb von Freizeitbooten auf diesem Revier bleibt von den Änderungen bei den Führerscheinen unberührt. Wer dieses Gewässer dauerhaft befahren will, muss das örtliche Bodenseepatent erwerben, das dann auf anderen deutschen Gewässern den Binnenschein ersetzt. Wer am Bodensee nur Urlaub machen möchte, bekommt von den Landratsämtern in Friedrichshafen oder Konstanz problemlos eine Genehmigung, die dazu berechtigt, den See für vier Wochen im Jahr mit einem anderen amtlichen Führerschein zu befahren. Ohne Schein geht am Bodensee also nichts, es sei dann man schippert mit 5 PS oder weniger durch die Gegend.
Wie kommt man an die Scheine?
Neben der Vielzahl an kommerziellen Bootsfahrschulen gibt es auch zahlreiche Vereine, die Kurse für alle Bootsführerscheine halten. Auch an Volkshochschulen und für eingeschriebene Studenten an Hochschulen werden Kurse für Bootsführerscheine angeboten. Das Angebot ist deshalb sehr groß und vielfältig. Die Preise ergeben sich in der Regel aus den Kursgebühren, einigen Fahrstunden und Prüfungsgebühren. Wer beide Scheine (Binnen und See) zusammen macht, kommt meist billiger weg, wobei die praktische Prüfung für beide Scheine gilt. Innerhalb bestimmter Fristen kann die Theorie für die zweite Lizenz auch nachgeholt werden.

Die Sportbootführerscheine
Segler, die größere Yachten chartern möchten, sind in der Regel etwas mehr gefordert, denn von den Charterunternehmen wird meist der freiwillige Sportküstenschifferschein verlangt. Auch das hat gute Gründe, denn erst hier werden in der Ausbildung fundierte Segelkenntnisse vermittelt und auch geprüft. Die Anbieter wollen schließlich sichergehen, dass der Skipper auch über die nötige Erfahrung verfügt, die geliehene Segelyacht kompetent bedienen zu können. Wer sich in dieser Richtung freiwillig weiterbilden will, tut dies durch den Erwerb eines Sportseeschifferscheins oder des Sporthochseeschifferscheins. Zur Pflicht gehören diese Scheine aber nicht.
Der Geltungsbereich ist beim SBF See auf Seeschifffahrtsstraßen beschränkt, heißt, er gilt elbaufwärts bis hinter Hamburg oder bis knapp südlich von Bremen auf der Weser. Weiter flussaufwärts wird der Sportbootführerschein Binnen benötigt, der auf allen deutschen Binnenreviere gilt, außer am Rhein (da braucht's das Rheinpatent), Bodensee (Bodenseeschifferpatent) und einige Gewässer in der Berliner Gegend, wo der SBF Binnen für alle Wasserfahrzeuge Pflicht ist.
Der SBF See gilt auf allen deutschen Küstengewässern, auf Seeschifffahrtsstraßen und auch begrenzt auf Flüssen, wie beispielsweise elbaufwärts bis hinter Hamburg oder bis knapp südlich von Bremen auf der Weser. Weiter flussaufwärts wird der Sportbootführerschein Binnen benötigt, der auf allen deutschen Binnenrevieren gilt, ausgenommen am Rhein für Boote über 20 Meter Länge, am Bodensee für Boote über 5 PS (Bodenseeschifferpatent) und die Spree im Berliner Regierungsviertel, wo der SBF Binnen und auch Funkausrüstung für alle Wasserfahrzeuge Pflicht sind.
Wer gegen Bezahlung als Skipper arbeiten will, muss weitere Scheine machen, wie den Sportküstenschifferschein (SKS) oder den Sportseeschifferschein (SSS). Das ist ziemlich teuer und geschieht auf freiwilliger Basis, dennoch sind sie zum Erwerb bzw. zur Vertiefung von Kenntnissen nützlich.

Ist ein UKW-Funk an Bord, muss der Skipper eine gültige Funklizenz vorweisen.
Funkzertifikat
Für die Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW muss der Sportbootskipper das Zertifikat SRC vorweisen können. Außerhalb der 12-Seemeilen-Zone gilt das Allgemeine Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC, wenn auf Grenzwelle oder Kurzwelle gefunkt werden soll. Das Zertifikat ist beschränkt und wird immer dann vom Skipper benötigt, wenn ein UKW-Funkgerät an Bord ist. Achtung! Dies gilt auch für Charterboote. Auf Binnenrevieren hingegen gilt ein anderer Befugnisnachweis, nämlich das UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI).Die Scheine können kombiniert werden, sodass sich kosten und Mühen sparen lassen, denn die Fragenkataloge überlappen zum Teil.
Vorraussetzung für den Erwerb des Sportbootführerschein
• Mindestalter: 16 Jahre
• Ärztliches Zeugnis zur Sehfähigkeit und den allgemeinen Gesundheitszustand
• KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis "O"
• Lichtbild (38 x 45 mm)
• Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
Regelungen in beliebten Urlaubsländern oder für Ausländer in Deutschland
So lange amtliche deutsche Führerscheine als „Internationales Zertifikat“ nach der UN-Resolution Nr. 40 ECE vom 16. Oktober 1998 ausgewiesen sind, werden sie in vollem Umfang anerkannt. Das gilt natürlich umgekehrt auch für Ausländer, die in Deutschland fahren wollen. Diese Regelung wurde bisher von folgenden Ländern unterzeichnet: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Weißrussland. In Griechenland, Malta, Montenegro, Portugal oder der Türkei sind die Führerscheine für die jeweiligen Reviere in den Heimatländern vorgeschrieben. Heißt, deutsche Führerscheine werden anerkannt.
Auch Spanien erkennt die deutschen Führerscheine an, allerdings gelten dort andere Regeln. Schon für Segelboote über sechs Meter Länge und für Motorboote mit mehr als fünf Metern oder über 11,26 kW (15,3 PS) Motorleistung ist auf allen Gewässern ein Führerschein vorgeschrieben. Kleinere Boote oder Boote mit weniger Leistung sind führerscheinfrei, wenn diese tagsüber nicht weiter als zwei Seemeilen von einem Hafen oder einer Marina entfernt fahren und der Skipper mindestens 18 Jahre alt ist. Unter anderen Bedingungen wird auch hier ein Führerschein verlangt.
In Schweden wird die Angelegenheit sehr liberal gehandhabt, denn dort ist der Bootsführerschein nur Empfehlung und in keinem Gewässer vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt es sich immer, schon bei der Urlaubsplanung aktuelle Informationen einzuholen. Die ADAC Webseite bietet unter dem Punkt „Reise & Freizeit“ sowie dem Thema „Wassersport“ alle aktuellen Informationen mit kompletten Revierinformationen der einzelnen Länder. Wenn auch in Deutschland nicht zwingend erforderlich, ist es für Auslandsfahrten ratsam, ältere Führerscheine auf die aktuellen Versionen umschreiben zu lassen. Hat ein Freizeitkapitän deutscher Staatsangehörigkeit den Wohnsitz im Ausland und auch sein eigenes Boot jenseits der Landesgrenze registriert, darf er für ein Jahr mit den im Land des Wohnsitzes gültigen Führerscheinen und seinem Boot auch deutsche Gewässer befahren. Wer länger bleiben will, muss den deutschen Bootsführerschein für das jeweilige Revier machen.
Kuriositätenkabinett
Die unterschiedlichsten Regelungen in verschiedenen Ländern haben zu einigen Kuriositäten geführt, von denen hier nur wenige beispielhaft erwähnt werden. Wichtig dabei: Nicht jeder Beamte oder Behördenbeauftragte verfügt über die richtige Sachkenntnis, um jeden speziellen Fall auch korrekt beurteilen zu können. Wer kennt schon alle Pfade im Paragraphendschungel der sich um die jeweiligen Höchstgrenzen, Sonderregelungen und Führerscheinverordnungen aller Länder rankt? Wer beispielsweise in Schweden wohnt, darf nämlich alle deutschen Gewässer ohne Führerschein befahren.
Nur am Bodensee ist die Sache klar: Wer dort mit dem Boot unterwegs sein will, benötigt das Bodenseepatent, Punkt. Doch dann gibt es diese verflixten Ausnahmen: Danach bekommt nämlich jeder für Urlaubszwecke eine Genehmigung, den See für vier Wochen jährlich zu befahren. Grundlange für die Ausstellung sind die im jeweiligen Heimatland vorgeschriebenen Führerscheine. Wenn nun ein Schwede, Finne oder Schotte an den Bodensee kommt, darf er auch ohne jeden Führerschein fahren, denn in seiner Heimat gibt es für Binnenreviere keine Bootsführerscheine. Er bekommt also das Urlaubsdokument gänzlich ohne Lizenz!
Auch in den Niederlanden gibt es für Boote, mit einer maximalen Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h, keine zwingend vorgeschriebene Lizenz für den Betreiber. Freizeitkapitäne mit Wohnsitz in den Niederlanden dürfen also auch in Deutschland ohne Führerschein mit Booten fahren, die diese Bedingungen erfüllen. Umgekehrt gibt es in den Niederlanden auch eine Sonderregelung für Charterboote, die von deutschen Staatsbürgern ohne Führerschein auf niederländischen Binnengewässern gefahren werden dürfen.
Wie man sieht, ein komplexes Thema, besonders wenn man bedenkt, dass es in vielen Ländern unterschiedliche Leistungsgrenzen für das führerscheinfreie Fahren gibt. Obwohl dann das Recht des Heimatlandes gilt, wird wohl kein Charterunternehmen im Urlaubsland einen potenziellen Chartergast abweisen oder nach einem Führerschein fragen, wenn der dort nicht erforderlich ist. Legal ist das meist nicht, es sei denn es gibt Sonderregelungen im jeweiligen Land. Doch am Schluss gilt die sehr einfache Regelung dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt und im Schadensfall auch nicht vor Scherereien mit der Versicherung. Den besten Rat, den wir dem Leser vermitteln können: Unbedingt vor Antritt eines Urlaubs sich bei den zuständigen Stellen und Behörden über den aktuellen Stand der Anforderungen und die gültige Gesetzeslage informieren.
Genauere Informationen zum entsprechenden Gesetz finden Sie in der Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung - SpFV).